steuerkemper
Vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten durch Erstellung einer Verfahrensdokumentation!
Mögliches Risiko bei fehlender Verfahrensdokumentation:
Hinzuschätzung Ihrer Umsätze von 10% - 50%
Gesetzliche Neuerung seit 2015
Keine Option - Ihre gesetzliche Verpflichtung !
zunehmende Anforderung bei Betriebsprüfungen
durch aktuelle Rechtsprechung bestätigt
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Ihr Zusatzvorteil:
Betriebliche Prozesse können optimiert werden!
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Sie suchen sich ein passendes Beratungspaket bei uns aus.
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Gemeinsam gehen wir an die Erstellung Ihrer individuellen Verfahrensdokumentation.
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Eine Verfahrensdokumentation lebt von einer regelmäßigen Aktualisierung.
beratend
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bedarfsorientiert
Wir sind uns sicher, dass wir ein interessantes Angebot auf den Markt gebracht haben.
Anders als die Anderen, aber mit Mehrwert. Empfehlen Sie uns weiter!
Wir stülpen nicht eine einheitliche Verfahrensdokumentation über alle Unternehmen.
Für Kleinstunternehmen bieten wir auch entsprechend kleine und überschaubare Dokumentationspapiere an. Unser Ziel:
Für eine Verfahrensdokumentation müssen Sie regulär mit Erstellungs-kosten von ca. 1.000 - 6.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer rechnen.
Doch was ist dann? Die laufenden Übearbeitungen sind ähnlich kosten-intensiv und werden unserer Erfahrung nach daher eher ausgelassen.
Mit einem Abo-Paket kann Ihnen das nicht passieren.
Sie sind stets aktuell.
Wir nehmen gerne Ihre individuellen Wünsche in unsere Dokumenationen mit auf.
Betriebliche Organigramme haben sich dabei absolut bewährt.
Aus der Verfahrensdokumentation heraus können wir auch gerne einen Notfall-Koffer für den möglichen Ausfall des Inhabers entwickeln.
Sprechen Sie uns an.
Wir sind bemüht Ihnen die Dokumentation ortsunabhängig zu erstellen.
Die ersparten Reisekosten geben wir Ihnen im Rahmen der fairen Abo-Pakete weiter.
Vor-Ort-Termine vereinbaren wir daher individuell nur auf Anfrage.
Wenngleich es nicht die eine Verfahrensdokumentation gibt, so haben wir mit unserer Kanzlei doch den Überblick über die laufende Rechtsentwicklung.
Gespräche mit Betriebsprüfern zeigen uns auf, in welche Richtungen wir uns bei den Dokumentationen bewegen sollten.
Sie haben keinen Zwang den Erstellungs-prozess auszulagern, denn Sie könnten auch selber eine Dokumentation erstellen.
Erfahrungsgemäß gibt es stets genügend in Ihrem Unternehmen zu tun, so dass diese Zusatzarbeit gerne einmal aufgeschoben wird.
Begleitung Paket "Einfach"
Für mich als sehr kleines Unternehmen hat Herr Kemper mit seinem Team eine kompakte und modulare Lösung entwickelt.
Das Paket orientiert sich an den Inhalten der Muster-Verfahrensdokumentationen, kommt aber mit einem geringeren Umfang aus.
Implementierung Paket "Komplex"
Wir benötigen laufende Beratung unseres mittelständischen Unternehmens.
Dabei sind wir gemeinsam mit der Steuerberatung Kemper auf einige prozessoptimierende Ideen gestoßen, die sich im Rahmen der Erstellung unserer Verfahrens-Dokumentation aufgezeigt haben.
Beratung zu "do it yourself"
Das steuerkemper-Team hat mir den Start erleichtert und mich auf Dokumentations-muster aufmerksam gemacht.
Es war daher einfach für mich die Verfahren abzubilden und ich habe Herrn Kemper nur punktuell um Beratung bitten müssen.
Die Beschäftigung mit den Dokumentationsanforderungen bedeutet eine Rundreise durch ihr Unternehmen zu starten.
Wir werden gemeinsam veraltete Strukturen und Prozesse aufdecken, nicht rechtskonforme Vorgänge identifizieren und in eine fortlaufende Optimierung starten.
Alternativ verschenken Sie dieses Potential und nutzen die Dokumentation lediglich für Finanzamts-Zwecke.
2014
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* GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff;
ein Nachfolgewerk der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) und der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).
Es handelt sich um eine Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen.
Derartige Verwaltungsvorschriften sind Weisungen der obersten Behörden von Bund und Ländern an untergeordnete Verwaltungsbehörden und damit auch an die Finanzbeamten / Betriebsprüfungsstellen.
Die Finanzämter erhalten einen Rechtsrahmen für deren eigene Ermessensausübung im Rahmen ihrer täglichen Arbeit.
Der Steuerbürger ist lediglich mittelbar daran gebunden, denn er kann diesen folgen und sich darauf aktiv berufen. Es ist aber kein Zwang. Man kann eine gerichtliche Überprüfung verlangen. Gerichte sind an diese Veraltungsanweisungen auf Grund der Gewaltenteilung nicht gebunden.
Ist Ihr Unternehmen in Bezug auf die Verfahrensdokumentation nach GoBD gut aufgestellt?
Wichtige Kurzinformationen - Zeitbedarf zum Lesen: unter einer Tasse Kaffee
Die Gesetzesgrundlage
Hier brauchen wir nicht viele Worte.
Der Verweis auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist ausreichend:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
in der Fassung vom 28. November 2019, welche die vorherige Version vom 14. November 2014 ablöst.
Der Inhalt: 44 Seiten mit insgesamt 184 Randziffern.
Da es keine Vorschriften gibt, welche Datenverarbeitungssysteme oder welche Hard- und Software im Unternehmen eingesetzt wird, sind die Regelungen allgemeiner Natur. Randziffer 151 ff. beschreibt den Einsatz der steuerlichen Verfahrensdokumentation, damit ein sachverständiger Dritter sich in angemessener Zeit in das System und das Belegwesen einarbeiten kann.
Sie müssen nichts befürchten, sofern keine Verfahrensdokumentation vorhanden ist und ansonsten seitens der Betriebsprüfung keine Auffälligkeiten festgestellt wurden oder nur unwesentliche Mängel gegeben sind.
Randziffer 155 der zuvor genannten GoBD sagt dazu:
"Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann."
Sollten dagegen die Nachvollziehbarkeit oder eine Prüfbarkeit Ihrer Buchhaltung gefährdet werden, so kann die Buchhaltung verworfen werden und es drohen (erhöhte) Hinzuschätzungen bis hin zur Vollschätzung. In NRW sind beispielsweise Zuschätzungen von 5% - 50% üblich, je nach vorgefundenen Sachverhalten.
Prüfen Sie daher, ob eine Verfahrensdokumentation tatsächlich fehlt oder lediglich unzureichend ist. Vielleicht liegt sie auch in gelebter Form (mündlich) vor und müsste nur noch niedergeschrieben werden. Beachten Sie, dass hierbei i.d.R. keine Rückwirkung wentfaltet werden kann.
Es gibt nicht die eine, einzig rechtsgültige, Verfahrensdokumentation. Einige Muster-Verfahrensdokumentationen, an denen sich Betriebsprüfer gerne orientieren, können als Grundlage angesehen werden.
Allerdings sind diese Muster sehr unübersichtlich und komplex aufgebaut. Die Bearbeitung ist äußerst zeitaufwändig und der Umfang eher auf größere Unternehmungen ausgerichtet.
Der notwendige Umfang kann anhand der folgenden Faktoren individuell besser eingeschätzt werden:
Mindestinhalte sind neben der allgemeinen Übersicht der Aufbau- und Ablaufprozesse daher auch Anwenderdokumentationen. Auf die Hard- und Software sowie deren Konfiguration geht die technische Systemdokumentation ein, die von der allgemeinen Betriebsdokumentation ergänzt wird. Hierin werden beispielsweise Sicherungs- und Archivierungsmaßnahmen dargestellt.
Viele Vorteile hat auch die Dokumentation eines Internen Kontrollsystemes (IKS).
Grundsätzlich muss die Verfahrensdokumentation vollständig, schlüssig und verständlich sein. Es soll bei Veränderungen eine laufende Anpassung und damit auch eine nachvollziehbare Versionierung geben.
wer?
Eine Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage wird von jedem Unternehmen benötigt.
was?
Die Belegablage hat zeitnah im Rahmen der Anfertigung von Grundaufzeichnungen zu erfolgen. Da diese üblicherweise erst beim Steuerberater erstellt werden geht es bei der Verfahrensdokumentation zur Belegablage um die Dokumentation einer geordneten und übersichtlichen Ablage Ihrer Belege.
Die Organisation des Unternehmens hat sicher zu stellen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Unterlagen verloren gehen können. Hierbei kann auf unterschiedliche Methoden zurück gegriffen werdenn wie einer durchlaufenden Nummerierung der belege (Stichwort: Paginierstempel) oder auch einer strukturierten Ablage in einem Fach-/Mappen-/Ordnersystemen.
Im Rahmen des Belegweges werden technische Systeme und Programme zu beschreiben sein, die der Belegverarbeitung dienen. Es sind beispielsweise die Geräte und Programme aufzuführen, die Zugriffsberechtigungen sowie entsprechende Handbücher / Bescheinigungen zu den IT-Systemen. Vorgangsbeschreibungen zeigen dem Dritten in kurzer und verständlicher Weise die Prozesse nachvollziehbar auf.
Wussten Sie beispielsweise, dass digitale Belege auch auf den digitalen Weg in die Buchführung einfließen müssen? Hier gibt es sehr häufig Aufdeckungen nicht rechtskonformer Prozesse, die bislang so hingenommen wurden. Regelmäßig werden digitale Rechnungen z.b. der Telekommunikationsunternehmen einfach ausgedruckt.
wie?
Gemeinsam nehmen wir die betriebsinternen Prozesse der Belegablage auf und schauen uns an, wer die Beteiligten Personen sind. Hierbei werden wir die Belege, die in ihrem Unternehmen anfallen, definieren und deren Weg beschreiben.
wer?
Die Verfahrensdokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenführung wird benötigt von bargeldintensiven Unternehmen mit offenen Ladenkassen oder auch elektronischen Registrierkassen.
was?
Es ist nicht überraschend, dass die Finanzverwaltung Geschäfte mit Bargeldaufkommen als hohes Risiko ansieht.
Daher erwartet man in beiden Szenarien - offene Ladenkasse und Registrierkasse - eine Verfahrensdokumentation und die ergänzende Vorlage beispielsweise von Handbüchern und Programmierprotokollen.
Runden Sie diese kritische Thematik mit einem internen Kontrollsystem (IKS) ab.
wie?
Gemeinsam schauen wir uns die vorhandenen Bargeldsysteme bei Ihnen an und dokumentieren deren Art, Fabrikate und Typenbezeichnungen. Bedienungsanleitungen und Handbücher nebst Programmierprotokollen haben einen hohen Stellenwert. Vielleicht verfügt Ihre Registrierkasse über einen Trainingsmodus oder auch die Aufzeichnung der verschiedenen Nutzer. Alles will dokumentiert werden; je engmaschiger, desto besser für die spätere Auswertung durch die Finanzverwaltung.
Bei der Ablauforganisation zur Kassenbedienung kommen neben den verantwortlichen Personen (z.B. Schichtleiter) auch die kassenführenden Personen in die Aufzeichnungen. Sie sollten Einweisungsprotokolle erstellen.
Werden täglich zeitnahe Kassenabschlüsse angefertigt und wie dokumentiert man die Ergebnisse? Das Finanzamt schaut auf Z-Bons, verlangt auch schon einmal die Vorlage von Zählprotokolle.
Anweisungen, wie mit Differenzen im Soll- und Istbestand umgegangen werden soll finden sich genau so in den Dokumentationen wie die Behandlung von unbaren Geschäftsvorfällen bei Gutscheinen, Kartenzahlungen und Schecks.
wer?
Eine zwingend notwendige Verfahrensdokumentation muss her, sofern Sie Papierbelege digitalisieren und anschließend vernichten wollen.
was?
Sie erfüllen für die nachgelagerte Vernichtung der Papierbelege nach dem Scanprozess über entsprechende Archivierungssoftware - ein revisionssicheres Archiv wie z.B. Datev Unternehmen online oder amagno.
Die Technische Richtlinie (TR) RESISCAN des BSi zum Ersetzenden Scannen (Nr. 03138) gibt uns hierzu grundlegende Hinweise.
Sofern Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater schon den Prozess "Mandant scannt die Belege in DATEV Unternehmen online und die Kanzlei bucht die elektronischen Belege in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen" einsetzen, so sind Sie gut für das Ersetzende Scannen aufgestellt.
Als weiteren Baustein können Sie dem Ersetzenden Scannen ein Tax-Compliance-System folgen lassen.
wie?
Um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erzielen beschreiben wir den Prozess der zu scannenden Belege sowie der daran beteiligten Personen.
Im Laufe der Verfahrenskette werden wir dabei einen Schwerpunkt auf die anschließende Vernichtung der Papier-Belege sowie der Archivierung der digitalisierten Belege legen.
Wir richten uns gerne nach Ihren Vorgaben und müssen keine starren Zeitfenster vereinbaren.
Hierbei geht eine kontinuierliche Regelmäßigkeit der Überarbeitung einem überstürzten "sofort" vor.
01
Wir stimmen die für Sie notwendigen Schritte zur erstmaligen Erstellung oder Überarbeitung Ihrer vorhandenen Verfahrensdokumentation ab.
03
Eine erste Version liegt zur Besprechung bereit. Gemeinsam sichten wir diese und verfeinern die Inhalte. Die beteiligten Personen erhalten entsprechende Einweisungsprotokolle.
02
Nach den Vorgaben starten wir die Zusammenarbeit und beginnen mit den Bearbeitungsprozessen. Hierbei werden wir Ihrerseits mit einem festen Ansprechpartner unterstützt, der uns zuarbeitet.
04
Sie hatten sich gegen Aufpreis eine halbjährliche Überprüfung der Dokumentation gewünscht (Standard: jährlich). Sichtbare Änderungen haben Sie uns dazu in den letzten Monaten fortlaufend mitgeteilt. Nach deren Einarbeitung besprechen wir das Ergebnis und leiten bedarfsweise auch weitere Maßnahmen zur Optimierung Ihres Unternehmens daraus ab.
Für die Finanzverwaltung erstellen wir zu Nachweiszwecken einen Überprüfungsbericht.
...und natürlich auch für Lohn- und Finanzbuchführung, Steuererklärungen, Abschlüsse und Beratungen...
Marcus Kemper
Steuerberater, Dipl.-Kfm. (FH)
verheiratet, 1 Kind
"open mind for a different view"
Interessens-Schwerpunkte
Beispiel-Projekte
Revisionstätigkeit bei Unternehmen mit erheblichen Geldverlusten.
Digitalisierungs-Coach: Mandate aus dem Internet; Datev- Optimierungen.
für die steuerliche Verfahrensdokumentation
Wählen Sie Ihr Wunschpaket ganz nach Ihren Bedürfnissen aus
€900 /Tag
Sie wollen die während eines Betriebsprüfungszeitraumes geltenden Prozesse noch nachträglich dokumentieren?
Fragen Sie uns an und
wir helfen Ihnen sehr zeitnah.
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inkl. erstmalige Einrichtung
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Kleinstunternehmen
Umfang: ca. < 10 Seiten
geringe Rechtssicherheit
Mindestlaufzeit 24 Monate
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kleine Unternehmen
Bargeldunternehmen
Umfang: ca. 10 - 40 Seiten
Mindestlaufzeit 36 Monate
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z.B. Großhandel, ecommerce, Apotheken
Umfang: > 40 Seiten
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Die angegebenen Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
kostenfreier Service:
Kontaktieren Sie uns und erhalten Empfehlungen zu öffentlichen Quellen von Muster-Verfahrensdokumentationen.
Ein Kleinunternehmer ohne oder mit nur wenigen Mitarbeitern und flacher Organisationshierarchie.
Keine Bargeldgeschäfte.
Der Betriebsprüfer ist eher selten zu Gast.
Ihr Unternehmen ist schon etwas größer und Sie haben mehrere Arbeitsplätze, dadurch einige Mitarbeiter und ggf. auch laufend Kontakt mit Bargeldern.
Prüfungsvorgänge finden sich alle paar Jahre einmal wieder.
Sie arbeiten in einem Unternehmen, welches mit einem sehr hohen Belegaufkommen arbeitet, ggf. mit Zweigstellen aufgestellt ist oder auch einer Branche angehört, in der regelmäßig durch das Finanzamt geprüft wird.
Der Beleg als Nachweis- und Kontrollinstrument nach GoBD.
Wesentliche Inhalte:
die Bedeutung einer Verfahrensdokumentation bei der Belegführung,
die ordnungsgemäße Erstellung und Aufbewahrung von Buchungsbelegen,
den Umgang mit elektronischen Belegen,
die Folgen einer fehlerhaften Belegführung sowie
die Aufbewahrungsfristen
Format: PDF
Seiten: 16 Druckseiten
Preis: 5 EUR
€ 5
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